WIR SIND ZERTIFIZIERT
nach DIN EN 1090-1 EXC2:
Grundlagen der Zertifizierung
Wir dürfen Treppen, Geländer, Balkone, Wintergärten, Hallen und weitere Tragwerke aus Stahl bzw. Edelstahl herstellen.
Hierfür haben wir die Regelungen der europäischen Bauprodukteverordnung in unserem Betrieb umgesetzt und dürfen nun unsere Produkte auf der Grundlage der DIN EN 1090-1 mit dem CE-Zeichen kennzeichnen.
Dazu erforderlich ist eine:
Erstinspektion des Werkes und eine Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle, sowie eine
laufende Überwachung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle.
Der Nachweis ist gegenüber einer akkreditierten und notifizierten Zertifizierungsstelle (ZDH-ZERT GmbH) zu erbringen und wird von dieser über ein EG-Zertifikat sowie gegebenen falls ein Schweißzertifikat bestätigt.
Erst danach dürfen wir als Hersteller unsere mit dem CE-Zeichen versehenen Bauprodukte in Deutschland bzw. innerhalb der EU in Verkehr bringen.
Die rechtliche Lage
Ab dem 01.07.2013 ersetzt die sog. Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO, RL Nr. 305/2011) die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG. Ziel ist die Vereinheitlichung der technischen Normen für Bauprodukte in ganz Europa. Hierzu mussten einheitliche (harmonisierte) Normen erstellt werden, die alle Mitgliedstaaten akzeptieren.
Am 01.01.2011 wurde die DIN EN 1090-1 als harmonisierte Norm in Europa eingeführt und kann seither angewendet werden. Gemeinsam mit den Teilen 2 (die DIN EN 1090-2 ersetzt die DIN 18800-7) und 3 (die DIN EN 1090-3 ersetzt die DIN V 4113-3) ersetzt die DIN EN 1090-1 die nationalen Normen für die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken.
Während man früher vom „Großen und Kleinen Eignungsnachweis“ und später von der „Herstellerqualifikation Klasse A-E“ sprach, hat die DIN EN 1090 Ausführungsklassen (engl.: execution class) festgelegt. Diese steigen von einfachen Bauteilen der EXC1 bis zu hoch-sicherheitsrelevanten Bauteilen der EXC4.
EXC1 umfasst einfache Bauteile wie z.B. Treppen und Geländer oder auch Wintergärten an Wohngebäuden aus unlegiertem Baustahl bis 275 N/mm² Steckgrenze.
EXC2 beinhaltet alle Bauteile, die nicht in EXC1, EXC3 und EXC4 zugordnet werden können.
EXC3 sind Brücken, Türme und Masten, Kranbahnen und Stadiondächer.
EXC4 gilt für Konstruktionen, deren mögliches Versagen zu hohen Schadensfolgen für Mensch und Umwelt führt, wie z.B. Sicherheitsbehälter von Kernkraftwerken oder Tragwerke über dicht besiedeltem Gebiet.
Mit den Ausführungsklassen steigen auch die Anforderungen an die Hersteller bezüglich Personal und Organisation.